Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Schaller

Anders als die Anderen

Daher haben wir uns nicht für Justitia, sondern den Esel als unser Maskottchen entschieden.

Störrisch wie der Esel - immer um Ihr Recht bedacht. Nach hinten ausschlagend - immer für Überaschungen gut und noch ein Ass im Ärmel. Grau wie die Farbe des Esels, so sehen auch wir nicht alles nur schwarz und weiß.

Oft ist es ein Weg in der Mitte, der am schnellsten zum Ziel führt. Recht haben und Recht bekommen liegt oft weit auseinander. Darum bieten wir auch Mediation an und versuchen im Übrigen bereits außergerichtlich für Sie Ihre Ziele zu erreichen.

Soweit zufriedenstellende Lösungen nicht gefunden werden können, kämpfen wir uns Seite an Seite mit Ihnen durch die Instanzen. Niemals blind wie Justitia, sondern immer Ihr Ziel vor Augen, dabei stets Kosten, Nutzen und Prozessrisiko abwägend.

Deckungszusagen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung holen wir genauso selbstverständlich für Sie ein, wie wir auch Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfeanträge mit Ihnen und für Sie stellen.

Bei uns finden Sie keine Mahagoniwände oder Perserteppiche. Die klassische Anwaltsrobe ist für uns im Gericht selbstverständlich. Außerhalb des Gerichts bevorzugen wir jedoch ein unkonventionelles Erscheinungsbild - wie auch unser anwaltliches Vorgehen. Dabei immer dem Anlass angemessen.

Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und die natürliche Distanz und Hemmschwelle minimieren; Sie eben willkommen heißen.

Unser Team

Dirk Schaller
Rechtsanwalt, Mediator und Berufsbetreuer

Mutmaßlich geprägt von der Stimmung des Aufbruchs und der Veränderung meines Geburtsjahres 1968 reifte schon früh der Entschluss in mir, Jura zu studieren und die Welt gerechter zu machen.

Nach Abitur und Wehrdienst fügte sich zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann an, die ich erfolgreich abschloss. Der Bank blieb ich auch während des anschließenden Studiums treu und folgte schließlich dem Ruf in deren Niederlassung nach New York direkt an der Wall Street, wo ich sodann einige Monate mein Zelt aufschlug.

Das Ziel nie aus den Augen verlierend, beendete ich erfolgreich mein Studium und wurde im Dezember 2004 zur Anwaltschaft zugelassen. Um immer mit der Gesetzgebung Schritt zu halten, folgen seither sukzessive Fort- und Weiterbildung wie z. B. die Ausbildung zum Mediator. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Führung von Berufsbetreuungen und Verfahrenspflegschaften dar.

Kerstin Kleinöder
Rechtsanwältin und seit 2015 in der Kanzlei tätig.
Katharina Rieck
gepr. Rechtsfachwirtin und seit 2009 in der Kanzlei.
Hermine Förster
Rechtsanwaltsfachangestellte und seit 2011 in der Kanzlei.
Sabrina Späthe
Assistenzkraft und seit 2017 in der Kanzlei.
Katharina Weiler
Assistenzkraft und seit 2020 in der Kanzlei.
Lilo Bollmann
Assistenzkraft und seit 2006 in der Kanzlei
Claudia Krusbersky
Assistenzkraft und seit 2007 in der Kanzlei
Esel
Kanzleimaskottchen seit der ersten Stunde.
Mr. Holmes
Hüter der Akten.

Unsere Fachgebiete

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet des Familienrechts. Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde durch das am 01.01.1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen.

Der Betreute wird nicht mehr, wie vormals, entmündigt, sondern erhält eine Hilfestellung zu einem freien und selbstbestimmten Leben. So ist die rechtliche Betreuung, welche u. a. in den §§ 1896 ff BGB geregelt wird, an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und Gebrechlichkeitspflegeschaft getreten.

Die rechtliche Betreuung darf nicht mit einer Sozial- oder Gesundheitsbetreuung verwechselt werden.

Familienrecht

Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.

Darunter fallen ebenfalls die Pflegeschaft und rechtliche Betreuung.

Unsere Tätigkeiten umfassen z. B. die Beantragung und Abwicklung einer Scheidung (bei Bedarf mit Verhandlung zum Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht etc.) sowie die Erstellung, Überprüfung oder Änderung von Eheverträgen, das Adoptionsverfahren etc.

Mietrecht

Aus dem Verhältnis Mieter und Vermieter resultieren immer wieder Streitigkeiten.

Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter und welche der Vermieter? Ist eine Mieterhöhung rechtens oder möglich? Wer haftet für Schäden oder Mängel am Mietobjekt? Welche Reparaturkosten muss der Mieter tragen und welche der Vermieter? Mit diesen Fragen hat sich jeder Mieter oder Vermieter irgendwann zu befassen.

Viele Mieter sind der Meinung, die Erhöhung ihrer Nebenkosten basiert alleine auf den gestiegenen Energiekosten. Nicht selten stellt man aber bei einer Überprüfung der Abrechnung eine fehlerhafte Berechnung fest.

Arbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit sämtlichen Problemen oder Fragen, die im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen können.

Arbeitsvertrag, Kündigung und Urlaubsansprüche sind nur wenige Beispiele für Themengebiete, in denen es zu Streitigkeiten kommen kann.

Im Fall einer Kündigung ist Eile geboten, denn zur Erreichung einer Kündigungsschutzklage verbleiben lediglich 3 Wochen. Mit dieser können Sie gegen die Kündigung vorgehen oder können die bestehenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen.

Strafrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst unter anderem sämtliche strafrechtlichen Sachverhalte, die unter anderem im StGB (Strafgesetzbuch) festgeschrieben oder Ordnungswidrigkeiten, welche in zahlreichen Nebengesetzten verteilt sind.

Beispiele sind die Straßenverkehrsordnung, das Straßenverkehrsgesetz oder auch das Betäubungsmittelgesetz.

Es besteht die Möglichkeit der Pflicht- sowie der Wahlverteidigung.

Mediation

Mediation (lateinisch für "Vermittlung") ist ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konflikts.

Die Konfliktparteien (Medianden) wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator) zu einer Lösung gelangen, mit der beide Parteien zufrieden sind.

Mit der Mediation kann auch versucht werden, den oft teuren und langwierigen Gerichtsweg zu vermeiden. Ein Vorteil für beide Seiten. Sie kann in zahlreichen, unterschiedlichen Arten von Konflikten angewendet werden.

Hier einige Beispiele:

  • Trennung und Scheidung
  • Probleme zwischen Eltern und Kindern
  • Auseinandersetzung um ein Erbe
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Ambivalenz in Paarbeziehungen
  • Arbeitsrecht